29.07.2017

Datenschutz im E-Learning

Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn man E-Learning Programme einsetzt und warum?

Digitales Lernen ist fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung geworden. Hierbei werden möglicherweise persönliche Daten erhoben und gespeichert.
Daher muss sich jedes Unternehmen, das sich dazu entscheidet, digitales Lernen einzusetzen, auch zwingend mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit auseinandersetzen.

Die Datenspeicherung bei digitalen Sprachkursen muss so gestaltet sein, dass der geforderte Datenschutz für die Lernenden eingehalten wird.

An einem Beispiel aus der Praxis zeigen wir Ihnen in unserem Whitepaper "Datenschutz im E-Learning" die wichtigsten Schnittstellen zwischen E-Learning und dem Datenschutz.

Whitepaper "Datenschutz im E-Learning" kostenlos herunterladen

Bei digitalen Schulungen werden zahlreiche Daten gespeichert, die Informationen darüber enthalten welche(r) Mitarbeiter/in mit welchem Ergebnis teilgenommen hat, wie lange gelernt und wie oft eine Aufgabe wiederholt wurde. Theoretisch ist es also möglich, aufgrund dieser Daten z.B. ein Persönlichkeitsscreening zu erstellen oder arbeitsrechtliche Entscheidungen daran zu knüpfen.

Digitale Lernprogramme können die individuellen Lernstände speichern und sowohl Lehrkräften als auch Personalabteilungen Einsicht gewähren - aber nur nach Einverständniserklärung der Lernenden.

Die aktuelle Rechtslage zum Datenschutz beim eLearning

Im Rahmen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hat jede Person das Recht über die Preisgabe und Verwendung ihrer personengebundenen Daten zu bestimmen. Personengebundene Daten sind Angaben über bestimmte (z. B. Name) oder bestimmbare (z. B. Kontonummer) natürliche Personen. Im Zuge der rasch fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich elektronischer Datenverarbeitung, die es erlaubt, sehr große Datenbestände schnell und kostengünstig zu speichern, zu verarbeiten und abzurufen, hat das Thema Datenschutz eine neue Bedeutung gewonnen.

Deutschland hat eines der strengsten Datenschutzrechte in Europa und auch weltweit.

Die Datenspeicherung bei digitalen Sprachkursen muss so gestaltet sein, dass der geforderte Datenschutz für die Lernenden eingehalten wird.

Wie das rechtsichere Datenschutz- und Sicherheitskonzept eines E-Learning-Anbieters gestaltet sein sollte

International tätige Unternehmen benötigen ein ausgeklügeltes Datenschutz- und Sicherheitssystem und sie müssen dieses auch von ihren Dienstleistern fordern. Das Learning Management System von LinguaTV verfügt über ein solches Datenschutz- und Sicherheitssystem, das verschiedene  Lösungen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit liefert sowie das Recht der Lernenden auf informationelle Selbstbestimmung schützt:

1.    Die LinguaTV Plattform kann auf  verschiedene datenschutzrechtliche Situationen reagieren. So verfügt es z.B. über ein Rechte- und Rollensystem, das nur bestimmten Personen mit Berechtigung den Zugang zu persönlichen Daten der Lernenden ermöglicht.
2.    Liegt ein datenschutzrechtliches Einverständnis des Lernenden vor, dass sowohl die Personalabteilung als auch die Lehrkraft Zugang zu den Lernständen erhalten darf, werden diese Personen freigeschaltet und erhalten Einblick in den Lernstand der namentlich benannten Person. Wir nennen dies personalisierte Einsichtnahme.
3.    § 20 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDG) schreibt zudem vor, dass die Lernenden dieses Einverständnis jederzeit widerrufen können. Im Falle eines Widerrufs sperrt LinguaTV die Möglichkeit, dass Dritte Einsicht in die Lernstände nehmen können.
4.    Liegt kein Einverständnis des Lernenden vor, sperrt das System von Anfang an die Möglichkeit, in personalisierter Form Einsicht in den Lernstand zu erhalten.
In vielen Fällen gibt es in den Unternehmen jedoch schon innerbetriebliche Vereinbarungen und Regelungen zum E-Learning. Es ist daher sehr wichtig in diesen Fällen z.B. den Betriebsrat frühzeitig über die geplante Einführung eines bestimmten digitalen Lernsystems zu informieren – gegebenenfalls sogar dessen Einwilligung einzuholen.


Die innerbetrieblichen Regelungen können eine personalisierte Einsichtnahme in die Lernstände des Lernenden verbieten. In diesem Fall bietet die LinguaTV Plattform eine Zusammenfassung der Daten in anonymisierter Form.

Unser Whitepaper "Datenschutz im E-Learning" beschreibt, was die anonymisierte Zusammenfassung der Daten im E-Learning genau bedeutet.

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Wer das Lernverhalten und die Lernfortschritte wie einsehen darf, muss gereglt werden.

In unserem Whitepaper "Datenschutz im E-Learning" zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regeln, um datenschutzrechtlich sicher Einsicht in die persönlichen Lernstände der Lernenden zu erhalte.

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Es bestehen Haftungsrisiken von Unternehmen, deren E-Learning-Dienstleister die Datenschutzbestimmungen verletzen

Bei der Auswahl eines E-Learning Dienstleisters, der die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter/innen verwaltet, sollten Unternehmen darauf achten, ob dieser die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland bzw. Europa kennt und diese auch beachtet. Einige Dienstleister versuchen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dass sie zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht oder nur teilweise beachten. Das birgt immense Risiken, da im Falle eines Verstoßes gegen Datenschutzrecht – z.B. Einsicht in personenbezogene Daten ohne vorheriges Einverständnis - auch das Unternehmen haftet und nicht nur der Dienstleister. LinguaTV ist ein verantwortungsvoller Partner der Kunden und unterstützt diese dabei alle wichtigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Auch für Anwender von E-Learning-Programmen bestehen Haftungsrisiken aus der Verletzung von Datenschutz

Fazit:

Die Datenschutzbestimmungen und Haftungsrisiken gelten sowohl für Anwender als auch für Anbieter, die Bürger der europäischen Union im Rahmen von (elektronischen) Weiterbildungsprogrammen unterrichten. Daher empfiehlt es sich, die Bestimmungen gut zu kennen und insbesondere die Anbieter von E-Learning-Systemen genau zu prüfen.


Nur diejenigen E-Learning-Plattformen, die sich zum deutschen Datenschutzrecht bekennen und es ohne Einschränkungen anwenden, dürfen rechtssicher bei Mitarbeitern/-innen mit deutschen Bürgerrechten eingesetzt werden.


Wer sich als E-Learning-Anbieter an die vier Grundregeln des Datenschutzes (Einzelheiten siehe WhitePaper) hält, schützt nicht nur sich selbst und seine Lernenden vor Datenmissbrauch sondern auch die Anwender-Unternehmen vor Haftungsrisiken.